15.04.2013

(2151) Bremsbereitschaft bei Vorfahrtberechtigung

Kann ein vorfahrtberechtigter Motorradfahrer aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sehr weit vorausschauen und nimmt er bei einer Sichtweite von fast 70 Metern ein von rechts kommendes Fahrzeug von einer untergeordneten Straße wahr, dann ist dem Motorradfahrer, trotz Vorfahrtberechtigung, ein maßvolles Bremsen zumutbar. Der Vorfahrtberechtigte darf zwar grundsätzlich darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer sein Vorfahrtrecht beachten, doch ist auch ihm unter solchen Verkehrsverhältnissen ein maßvolles Bremsen zumutbar. Da dieses Abbremsen die Kollision mit dem anderen Fahrzeug verhindert hätte, sprach das Gericht dem Motorradfahrer eine Mithaftung von 30 Prozent zu.

Oberlandesgericht München, Az.: 10 U 2595/12