15.06.2013

(2167) Entziehung der Fahrerlaubnis

(jlp). Einem 92-jährigen Fahrzeugführer, der bereits einen Verkehrsunfall verursacht hatte und dem die Auflage erteilt wurde, sich jährlich einer medizinischen Begutachtung zu unterziehen, kann bei Anhaltspunkten für eine mangelnde Fahreignung die Auflage erteilt werden, ein medizinisch- psychologisches Gutachten vorzulegen, das seine Eignung zum Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ausweist. Stellt sich dann bei einem Fahrtest heraus, dass er praktische Leistungsdefizite neben Orientierungsschwierigkeiten und Konzentrationsproblemen hat, ist ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Aufgrund der konkret von ihm ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit muss dies sofort geschehen.

Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Az.: 2 L 67/12