15.07.2012

(2081) Kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

(jlp). Ein Fahrtenbuch muss eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen bieten, sodass der zu versteuernde Anteil (Privatfahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) an der Gesamtfahrleistung mit vertretbarem Aufwand überprüft werden kann. Ein mittels eines Computerprogramms erstelltes Fahrtenbuch genügt dann nicht den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, wenn bei den mit einem Tabellenkalkulationsprogramm erstellten Tabellenblättern sowie den zugrunde liegenden handschriftlichen Aufzeichnungen nicht ausgeschlossen werden kann, dass später Manipulationen hinsichtlich der gefahrenen Kilometer vorgenommen worden sind.

Bundesfinanzhof, Az.: VI B 12/11