(1055) Hase ist kein Eichhörnchen
(jlp). Zu einem folgenschweren Unfall kam es, weil eine Autofahrerin mit ihrem Pkw mit einem Wildtier "in der Größe eines Hasens" kollidierte. Das Wildtier sei unter die Vorderreifen gekommen, sodass sie mit ihrem Fahrzeug ins Schleudern geriet. Den Fahrzeugschaden in Höhe von 7.000 Euro wollte sie nunmehr von ihrer Kaskoversicherung ersetzt haben. Die Versicherung bestritt einen Unfall mit Jagdwild, insbesondere mit jagbarem Haarwild. Eine Genanalyse der gefundenen Haare lüftete schließlich das Geheimnis: Der vermeintliche Hase entpuppte sich tatsächlich als Eichhörnchen. Damit wurde die Klage gegen die Versicherung abgewiesen. Das Eichhörnchen ist im Bundesjagdgesetz in der Haarwildaufzählung nicht genannt und damit in der Kaskoversicherung nicht relevant.
Landgericht Coburg, Az.: 23 O 256/09