15.04.2011
(1071) Tankgutschein kann steuerbefreiter Sachlohn sein
(jlp). Räumt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das Recht ein, auf seine Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 Euro monatlich zu tanken, so sind diese Arbeitgeberzuwendungen als Sachlohn zu beurteilen, für die angesichts der Freigrenze keine Lohnsteuer anfällt. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer lediglich die Sache selbst beanspruchen kann.
Bundesfinanzhof, Az.: VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10