15.04.2011
(1078) Verkehrsverbot in Umweltzonen
(jlp). Durch die Straßenverkehrs-Ordnung wird das Parken von nicht mit einer Feinstaubplakette ausgestatteten Fahrzeugen in Umweltzonen nicht verboten, sodass der Halter des Fahrzeugs bei Nichtermittelbarkeit der Person, die den Verkehrsverstoß begangen hat, nicht die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Amtsgericht Hannover, Az.: 210 OWi 301/10