15.05.2011

(1081) Verstoß gegen die Anschnallpflicht

(jlp). Einen Kraftfahrzeuginsassen, der sich während der Fahrt nicht angeschnallt hat, trifft im Falle einer Unfallverletzung eine Mithaftung, die regelmäßig mit 25 Prozent angenommen wird. In Ausnahmefällen tritt dieses Mitverschulden zurück. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn der Unfallgegner die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit um zirka 80 Prozent überschreitet, dadurch auf die Gegenfahrbahn gerät und in voller Fahrt mit einem ordnungsgemäß entgegenkommenden Kraftfahrzeug frontal zusammenstößt.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 14 U 42/08