15.05.2011

(1082) Fahrtenbuchauflage für 12 Monate

(jlp). Durch eine Fahrtenbuchauflage soll der Fahrzeughalter zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes angehalten werden. Die Fahrtenbuchauflage dient damit einem doppelten Zweck: Zum einen soll sichergestellt werden, dass im Falle der Begehung weiterer Verkehrsverstöße deren Ahndung nach Maßgabe des Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrechts möglich ist und dass gegebenenfalls auch präventive fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen ergriffen werden können. Zum anderen sollen aber auch weitere schwere Verkehrsverstöße dadurch unterbunden werden. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist eine zwölfmonatige Fahrtenbuchauflage bei einem Rotlichtverstoß nicht unverhältnismäßig.

Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 11 CS 10.357