15.08.2011
(2005) Fahrtenbuchauflage trotz Fahrerbenennung
(jlp). Kann der verantwortliche Fahrzeugführer für einen Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden, dann kann die zuständige Behörde gegen den Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuches anordnen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung bei Verkehrsverstößen ist der Eintritt der Verfolgungsverjährung. Wird der Fahrzeugführer erst nach diesem Zeitpunkt benannt, so ist diese Benennung grundsätzlich unbeachtlich. Obwohl jetzt der wirkliche Fahrzeugführer bekannt ist, kann gegen den Fahrzeughalter eine Fahrtenbuchauflage für mehrere Monate erfolgen.
Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Az.: 10 S 1860/10