15.08.2011

(2006) Unverhältnismäßigkeit langer Fahrtenbuchauflage

(jlp). Führt ein Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu keiner Fahrerermittlung, so kann die Bußgeldbehörde eine Fahrtenbuchauflage erteilen. Es ist aber unverhältnismäßig, wenn bei einem eher geringen Verkehrsverstoß, der nur mit einem Punkt bewertet wird, eine neunmonatige Fahrtenbuchauflage erteilt wird. Bei der Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage ist insbesondere das Gewicht des festgestellten Verkehrsverstoßes zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann in die zu treffende Ermessensentscheidung einfließen, ob das erste Mal mit einem Pkw des Fahrzeughalters ein Verkehrsverstoß ohne Fahrerfeststellung begangen wird oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt. Bei Zugrundelegung dieser Gesichtspunkte ist eine Fahrtenbuchauflage von sechs Monaten ausreichend.

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 12 LB 318/08