15.09.2011
(2010) Gebührenrückerstattung der Autobahnmaut
(jlp). Ein Mautschuldner kann bei der manuellen Einbuchung oder der Interneteinbuchung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums des Einbuchungsbelegs oder des ihm für die mautpflichtige Straßenbenutzung eingeräumten Zeitraums innerhalb von zwei Monaten die Erstattung entrichteter Maut verlangen, wenn die gebuchte Fahrt nachweislich nicht durchgeführt wurde. Damit wurde der Klage eines Lkw-Fahrers stattgegeben, der über das Internet eine Fahrt irrtümlich gebucht und diese Fahrt nachweislich nicht angetreten hatte.
Bundesverwaltungsgericht, Az.: 9 C 5.10