15.11.2011
(2024) Kein Fahrverbot für Existenzgründer
(jlp). Trotz grober Pflichtverletzung und einschlägiger Voreintragungen kann von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, wenn sich der Betroffene in der Phase der Existenzgründung befindet, im Fall eines Fahrverbots zum Aufbau einer beruflichen Existenz nicht mehr in der Lage wäre und er seine Familie allein durch das Arbeitslosengeld nicht unterhalten könnte.
AG Wuppertal, Az.: 26 OWi 623 Js 1901/10-267/10