(2025) Fuchs zählt nicht
(jlp). Ein Fahrzeugführer, der bei einem Ausweichen vor einem Fuchs sein Fahrzeug nach links in einer Rechtskurve steuert, riskiert die hohe Gefahr, dass er die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und dass erheblicher Schaden entsteht. Dies gilt vor allem auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ein derartiges Ausweichen auf die Gegenfahrbahn erfolgt und damit ein erhebliches Risiko einer Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug besteht. Gegenüber diesem hohen Risiko waren die durch die Kollision mit einem Fuchs bestehenden Risiken ungleich geringer. Bei einem Fuchs handelt es sich nicht um ein so großes Tier, dass bei einem Zusammenstoß ein größerer Schaden an dem versicherten Mittelklassewagen zu befürchten gewesen wäre. Damit war ein Ausweichen nach links nicht geboten.
Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 10 U 239/10