15.11.2011

(2026) Motorminderleistung

(jlp). Weicht die Motorleistung eines hochpreisigen, sportlich ambitionierten Fahrzeugs je nach Berechnungsmethode/Korrekturfaktor um 11 Prozent beziehungsweise 8,09 Prozent von der vertraglich vereinbarten Motorleistung von 309 kW/420 PS nach unten ab, ist das Fahrzeug mit einem Mangel behaftet, der zum Rücktritt berechtigt. Die tatsächliche, von einem Sachverständigen ermittelte Motorleistung betrug lediglich 274,6 kW/373,3 PS. Diese Abweichung ist gravierend und berechtigt den Pkw-Käufer zur Fahrzeugrückgabe gegen Kaufpreiserstattung.

Landgericht Wuppertal, Az.: 16 O 134/08