15.12.2011
(2028) Vertragsstrafe für unerwünschte Werbe-E-Mail
(jlp). Hat sich eine Versicherung gegenüber einem Kunden verpflichtet, an diesen keine Werbe-E-Mails (mehr) auszusenden und verstößt sie anschließend ein erstes Mal schuldhaft gegen diese Vereinbarung, so entspricht der Betrag von 500 EUR für die Vertragsstrafe billigem Ermessen, weil durch ihn der eingetretene Schaden ausgeglichen und auf die Versicherung hinreichender Druck ausgeübt wird, ihre Verpflichtung zukünftig einzuhalten.
Oberlandesgericht Köln, Az.: 6 U 4/11