15.02.2010

(960) Keine Hundehaltung im Pkw

(jlp). Die regelmäßige Unterbringung eines Hundes für mehrere Stunden im Laderaum eines Pkw-Kombi missachtet die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen an eine angemessene und verhaltensgerechte Unterbringung. Deshalb ist es nach der Tierschutz-Hundeverordnung nicht zulässig, wenn eine Hundehalterin drei - oder viermal pro Woche während ihrer halbtägigen Arbeitszeit ihren Hund auf einer solchen Pkw-Ladefläche hält. Die vom Verordnungsgeber vorgeschriebene Bodennutzungsfläche von sechs Quadratmetern wird hier deutlich unterschritten. Eine solche Hundehaltung ist unzulässig.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 8 UZ 2673/07 - 21/09