15.04.2010

(978) Gehaltskürzung für Toilettenbesuche

(jlp). Ein Arbeitgeber kürzte seinem Mitarbeiter das Gehalt um 687,40 Euro, weil dieser Mitarbeiter nach seiner Ansicht zu viel Zeit auf der Toilette verbracht habe. Eine Mitarbeiterin hatte auf Anweisung minutiös protokolliert, wie oft und wie lange der Mitarbeiter die Toilette frequentierte. Diese Aufzeichnungen, die für einen Zeitraum von knapp drei Wochen eine "Toilettenzeit" von insgesamt 384 Minuten ergab, legte der Arbeitgeber im Prozess vor. Trotzdem hielt das Arbeitsgericht den Lohnabzug für unberechtigt. Eine Zumutbarkeitsgrenze sei nicht erreicht. Zudem ist es fraglich, ob eine solche Kontrolle nicht das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt.

Arbeitsgericht Köln, Az.: 6 Ca 3846/09