15.05.2010

(993) Pkw-Kollision mit Kuhherde

(jlp). Bei einem Verkehrsunfall nachts auf einer unbeleuchteten Landstraße zwischen einem Pkw und mehreren Kühen, die aus einer umzäunten Weide ausgebrochen sind, ist die Tiergefahr in der Regel höher zu bewerten als die (einfache) Betriebsgefahr des Pkw. Der Landwirt haftet deshalb dem Pkw-Halter für den Schaden zu 75 Prozent. Der Haftungsanteil von 25 Prozent betrifft die Betriebsgefahr des Fahrzeugs und fällt in den Verantwortungsbereich des Fahrzeughalters.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 4 U 166/07