15.08.2010
(1017) Anhören von Musikdateien vom Handy
(jlp). Im öffentlichen Straßenverkehr darf ein Fahrzeugführer kein Mobiltelefon benutzen oder bedienen. Dies gilt selbst dann, wenn der Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon in die Hand nimmt, um auf dem Gerät gespeicherte Musikdateien anzuhören. Der Begriff der Benutzung schließt nämlich sämtliche Bedienfunktionen der nach üblichem Verständnis als Mobiltelefon bezeichneten Geräte ein.
Oberlandesgericht Köln, Az.: 83 Ss-OWi 63/09