(1019) Gefährliches Wendemanöver
(jlp). Führt ein Autofahrer ein Wendemanöver durch und kommt es deshalb mit einem von hinten kommenden Pkw, der den Wendenden links überholen wollte, zu einem Zusammenstoß, spricht der erste Anschein dafür, dass der wendende Autofahrer den Unfall verschuldet hat. Allein die Tatsache, dass der Wendende seine Fahrgeschwindigkeit deutlich reduzierte, spricht noch nicht dafür, dass der auffahrende Kraftfahrzeugführer damit rechnen musste, dass der vor ihm fahrende Fahrzeugführer ein Wendemanöver einleiten wollte. In einer solchen Situation hat der Wendende den Unfall alleine verursacht. Er hätte vor dem Abbiegen noch einmal nach hinten schauen müssen, dann hätte er den anderen Autofahrer auch bemerken können.
Amtsgericht München, Az.: 345 C 15055/09