15.09.2010
(1028) Vertragswerkstatt - freie Werkstatt
(jlp). Ein durch Verkehrsunfall geschädigter Kraftfahrzeugeigentümer muss sich bei der Schadensabwicklung nicht auf eine freie und kostengünstigere Kfz-Werkstatt verweisen lassen, wenn er nachweist, dass das Fahrzeug stets in einer Vertragswerkstatt der Herstellermarke gewartet und repariert wurde. Hierbei ist auf den gesamten Zeitraum seit Erstzulassung und nicht nur auf die Besitzzeit des Geschädigten abzustellen.
Landgericht Lübeck, Az.: 1 S 117/09