15.10.2010

(1032) Fotos zur Fahreridentifizierung sind zulässig

(jlp). Die Anfertigung von Fotos eines Autofahrers, der einer Geschwindigkeitsüberschreitung verdächtig ist, ist zulässig und verletzt nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des fotografierten Fahrzeugführers. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit klargestellt, dass auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht nachteilig tangiert wird. Damit steht fest, dass solche Aufnahmen bei einem Anfangsverdacht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung gemacht werden dürfen.

Bundesverfassungsgericht, Az.: 2 BvR 759/10