15.09.2011

(2011) Sturz eines Radfahrers

(jlp). Das Vorbeifahren eines Fahrradfahrers an parkenden Fahrzeugen mit einem Seitenabstand von 80 bis 90 Zentimetern kann im Falle eines Unfalls dazu führen, dass auch dem Fahrradfahrer ein Mitverschulden trifft, wenn der Fahrzeugführer plötzlich die Pkw-Tür öffnet. Dieses Mitverschulden tritt aber gegenüber dem gravierenden Verstoß des Autofahrers zurück, sodass der Autofahrer für den Unfall und für die Unfallfolgen die volle Alleinhaftung zu übernehmen hat.

Oberlandesgericht Jena, Az.: 5 U 596/06