15.04.2012

(2060) Gewährleistung muss sein

(jlp). Verkauft eine GmbH einen Gebrauchtwagen an einen Verbraucher, dann unterliegt dieser Kaufvertrag den Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf. Dies selbst dann, wenn es sich hierbei um ein für die GmbH "branchenfremdes" Nebengeschäft handelt. Das bedeutet, dass die Gewährleistung für dieses Gebrauchtfahrzeug nicht ausgeschlossen werden kann und dass dem Verbraucher für das von ihm erworbene Fahrzeug eine Gewährleistung von mindestens einem Jahr zusteht.

Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 215/10