15.08.2012
(2092) Statt Mietwagen ein Taxi
(jlp). Schadenersatz für die Anmietung eines Mietwagens kann der Unfallgeschädigte dann nicht verlangen, wenn das Ersatzfahrzeug (hier: Porsche 911 Carrera Cabrio) besonders hohe Kosten verursacht, die in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den Vergleichskosten bei der Nutzung eines Taxis stehen. Die Grenze, ab der Ersatz für die Kosten des Mietwagens verlangt werden kann, ist dann auch bei einem Fahrbedarf von durchschnittlich 40 Kilometern pro Tag (hier: 241 Kilometer in 6 Tagen) noch nicht erreicht. Die Gerichte wiesen damit auch im Berufungsverfahren die Klage auf Erstattung der Mietwagengebühren für sechs Tage in Höhe von netto 1.507,56 EUR ab.
Landgericht Wuppertal, Az.: 16 S 69/11