15.09.2012
(2095) Widerruf beim Fernabsatzvertrag
(jlp). Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt beim Fernabsatzvertrag den gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht.
Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 95/11