15.09.2012
(2097) Einkaufswagen-"Führer" begeht Unfallflucht auf Parkplatz
(jlp). Die Kollision eines Einkaufswagens auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz eines Einkaufszentrums mit einem parkenden Pkw ist als "Unfall im Straßenverkehr" einzuordnen. Damit macht sich der "Führer" dieses Einkaufswagens der Unfallflucht schuldig, wenn der Einkaufswagen infolge Unachtsamkeit wegrollt und mit einem geparkten Fahrzeug kollidiert und wenn dann diese Person den Unfallort unerlaubt verlässt. Das Gericht sprach hier eine Geldstrafe von 800 Euro und ein Fahrverbot für die Dauer von drei Monaten aus.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 111-1 RVS 62/11