15.01.2013
(2128) Falschbetanken eines Pkw
(jlp). Das Betanken eines Kraftfahrzeuges mit dem für die Fahrt notwendigen Sprit gehört zu den notwendigen Bedienungsvorgängen eines solchen Fahrzeuges. Wird ein solches Fahrzeug bestimmungsgemäß - wenn auch fehlerhaft - betankt, dann wird im juristischen Sinn "das Fahrzeug gebraucht". Wird das Fahrzeug durch falsches Betanken beschädigt, dann ist dieser Schaden durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht. Konsequenz hiervon ist, dass die Privathaftpflichtversicherung des Falschbetankers für den Schaden nicht aufkommen muss. Der Sachverhalt ist allein dem Gebrauchsrisiko eines Kraftfahrzeugs zuzuordnen.
Kammergericht Berlin, Az.: 6 U 13/11