15.07.2013

(2172) Beginn der Widerrufspflicht

Werden Waren über das Internet im Wege des sogenannten Fernabsatzvertrages erworben, so steht dem Käufer ein Widerrufsrecht von zwei Wochen zu, wobei die Widerrufsfrist bei "Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger" zu laufen beginnt. Der für den Beginn der Widerrufsfrist maßgebliche Eingang der Waren beim Empfänger ist dann aber nicht gegeben, wenn die Ware beim Nachbarn des Empfängers abgegeben wird, da diesem die Ware dann nicht so überlassen wird, dass er sie untersuchen kann. Anderes kann dann gelten, wenn der Empfänger einen bestimmten Nachbarn bevollmächtigt hat, für ihn Sendungen entgegenzunehmen und damit eingestehen will, dass die Sache ihm als zugestellt gilt, wobei der Vertreter eine schriftliche Vollmacht vorzulegen hätte.

Amtsgericht Winsen/Luhe, Az.: 22 C 1812/11