15.08.2013
(2183) Alkoholverbot für Fahranfänger
(jlp). Ein Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger liegt regelmäßig ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,15 Promille vor.
Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 1 Ss 661/12
(jlp). Ein Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger liegt regelmäßig ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,15 Promille vor.
Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 1 Ss 661/12