15.08.2013

(2185) Lkw-Mautsätze auf dem Prüfstand

(jlp). Die Verteilung der Lkw-Maut auf Achsklassen (mautpflichtige Lkw mit bis zu drei Achsen einerseits und ab vier Achsen andererseits) kann selbst bei unterschiedlicher Kostenverantwortlichkeit gerechtfertigt sein. Die Rechtsauffassung, dass zwei- und dreiachsige Lkw überhaupt nicht in einer Achsklasse mit demselben Mautsatz hätten zusammengefasst werden dürfen, weil Dreiachser in höherem Maße Wegekosten verursachen als Zweiachser, ist nicht zwingend.

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 9 B 6.13