15.09.2013
(2195) Alkoholisierte Fahrradfahrt
(jlp). Das Fahrradfahren im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr rechtfertigt die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge beizubringen.
Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 B 102/12