15.12.2013

(2211) Kein Ersatz von fiktiver Mehrwertsteuer

(jlp). Fällt bei der Ersatzbeschaffung für ein Unfallfahrzeug durch den Geschädigten keine Mehrwertsteuer an, hat dieser auch keinen Anspruch auf einen entsprechenden Ersatz gegen den Unfallschädiger beziehungsweise gegen dessen Haftpflichtversicherung. Denn die Mehrwertsteuer wird seit 2002 nur noch dann ersetzt, wenn sie tatsächlich auch anfällt, das heißt, wenn der Geschädigte eine solche gezahlt oder sich hierzu verpflichtet hat. Fiktiv wird die Mehrwertsteuer nicht mehr ersetzt. Fällt so beim Fahrzeugkauf von privat keine Mehrwertsteuer an, bekommt der Geschädigte diese weder ganz noch anteilig ersetzt.

 Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 351/12