15.01.2014

(2218) Garagenkosten im Steuerrecht

(jlp). Im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind nicht nur Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten, Verpflegungsmehraufwendungen und die Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort, sondern auch sonstige notwendige Mehraufwendungen zu berücksichtigen. Hierzu könnten auch Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage zählen, wenn die Anmietung, beispielsweise zum Schutz des Fahrzeugs oder aufgrund der angespannten Parkplatzsituation am Beschäftigungsort, notwendig ist.

Bundesfinanzhof, AZ VI R 50/11