15.02.2014

(2224) Empfehlungs-E-Mail

(jlp). Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte Empfehlungs-E-Mail an einen Gewerbetreibenden, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Solche Empfehlungs-E-Mails sind deshalb unlauter und sind zu unterlassen.

Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 208/12