15.07.2014
(2254) Schwerwiegende Unfallflucht
(jlp). Ist dem Fahrzeugführer bewusst, dass bei einem Unfall möglicherweise ein Unfallbeteiligter verletzt wurde und begeht er trotzdem Unfallflucht, so wird der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer bis zu 5.000 Euro leistungsfrei. Damit wird der Unfallflüchtige doppelt bestraft: einmal durch eine strafrechtliche Verurteilung und ein weiteres Mal durch den Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Landgericht Heidelberg, AZ 3 S 26/13