15.02.2016

(2350) Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zulässig

(www.rechtsindex.de) Das Landgericht Landshut entschied, dass Videoaufnahmen durch eine Dashcam zum Beweis von Haftungsansprüchen grundsätzlich verwertbar sind. Auch wenn man damit gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoße, bedeute das nicht, dass man die erlangten Videoaufnahmen nicht im Verfahren verwenden dürfe. Durch die Aufnahmen werde weder der absolute Kernbereich der privaten Lebensstellung noch die engere Privatsphäre berührt.

Landgericht Landshut, Az. 12 S 2603/15