15.02.2019

(2438) MPU nach Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille?

Der Fall   Nach einer Alkoholfahrt wurden bei einem Mann am frühen Abend Werte von 2,07 und 2,04 Promille festgestellt. Dabei zeigte der Mann keine Ausfallerscheinungen. Die Fahrt selbst erfolgte den Angaben nach unter dem Einfluss von mindestens 1,1 Promille. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen der Trunkenheitsfahrt.

MPU   Nach Ablauf der Sperrfrist verlangte die Führerscheinbehörde die Beibringung eines Medizinisch-Psychologischen-Gutachtens (MPU) vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Der Mann weigerte sich, bekam die beantragte Fahrerlaubnis nicht und ging gerichtlich dagegen vor.

Das Urteil   Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof fand der Mann keine Gnade. Zwar ist regelmäßig bei einer Alkoholisierung von 1,1 Promille noch keine MPU fällig. Aber die hohen Werte nach der Tat am frühen Abend ohne Ausfallerscheinungen lassen Alkoholmissbrauch und hohe Alkoholgewöhnung annehmen. Solche Auffälligkeiten - auch ohne Bezug zum Straßenverkehr - rechtfertigen die MPU, da dann der Alkoholkonsum ,,nicht hinreichend sicher" vom Führen eines Kraftfahrzeugs getrennt werden könne.

Verwaltungsgerichtshof München
- Urteil vom 08.10.2018 - Az. 11 CE 18.1531