(2591) Ast fällt auf Kleinwagen - Totalschaden
Der Fall Eine Frau hatte ihren Kleinwagen in einem städtischen Wohngebiet geparkt. Nachts brach von einer auf dem Gehweg stehenden Robinie ein großer Ast ab und fiel aufs Auto, an dem ein Totalschaden entstand. Die Frau verklagte die Stadt auf Schadenersatz. Das Verfahren zog sich bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Das Urteil Das OLG Frankfurt bestätigte ein vorangegangenes Urteil, das der Frau einen Schadenersatz von rund 6.500 Euro zugesprochen hatte. Im Verfahren hatte sich herausgestellt, dass die Stadt den betreffenden Baum zwar ein Jahr vor dem Schadenfall kontrolliert hatte. Der Baum hätte allerdings ,,sichtbare Vitalitätsbeeinträchtigungen" gezeigt. Daher wäre eine gesonderte Untersuchung der Baumkrone erforderlich gewesen, was die verklagte Stadt aber nicht durchgeführt hatte und daher nun Schadenersatz leisten musste.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
- Urteil vom 11.05.2023 -
Az. 1 U 310/20