15.04.2026

(2677) Sofortige Betriebsuntersagung nach Überkleben des blauen Euro-Feldes auf Kfz-Kennzeichen

Der Fall   Einem in NRW wohnhaften Autofahrer wurde im August 2022 mit sofortiger Wirkung die Nutzung seines Fahrzeugs untersagt. Hintergrund war, dass er das blaue Euro-Feld mit einer schwarzen Folie überklebt und diese trotz Aufforderung nicht entfernt hatte. Gegen die sofortige Betriebsuntersagung richtete sich der Eilantrag des Autofahrers beim Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Das Urteil   Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den Autofahrer. Die Betriebsuntersagung sei voraussichtlich rechtmäßig, sodass der Autofahrer keinen Eilrechtsschutz verlangen könne. Rechtsgrundlage für die Betriebsuntersagung sei § 5 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Das Kfz-Kennzeichen genüge nicht den erforderlichen Anforderungen, wonach es am linken Rand ein blaues Feld mit EU-Emblem aufweisen müsse. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass durch das Aufbringen der schwarzen Folie das Kennzeichenschild spiegelt bzw. nicht mehr ausreichend reflektiert und damit die Identifizierung des Fahrzeugs mittels stationärer und mobiler Messeinrichtung eingeschränkt wird. Auch könne die Ablesbarkeit durch andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt sein, weil sie etwa durch die Veränderung des Euro-Feldes abgelenkt werden oder weil sie Zweifel an der Echtheit und Unverfälschtheit des Kennzeichens oder der Zulassung des Fahrzeugs hegen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sei zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich, dass vor der Betriebsuntersagung eine Aufforderung zum Entfernen des schwarzen Aufklebers als milderes Mittel ergeht. Dem war die Behörde nachgekommen.

An der sofortigen Betriebsuntersagung habe ein besonderes öffentliches Interesse bestanden, so das Verwaltungsgericht. Denn nur dadurch werde sichergestellt, dass nicht vorschriftsmäßige Kraftfahrzeuge nicht am Straßenverkehr teilnehmen und dadurch – mangels ausreichender Identifizierbarkeit – die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden.

Quellen: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteile vom 30.09.2022;
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2025; Textbearbeitung GLH