15.01.2010
(952) Raucherpause kann Arbeitszeit verkürzen
(jlp). Auch langjährigen Mitarbeitern, die trotz Abmahnung wiederholt Raucherpausen in dem dafür vorgesehenen Bereich einlegen, ohne vorher auszustempeln, kann der Arbeitgeber fristlos kündigen. Die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin wurde deshalb vom Arbeitsgericht Duisburg abgewiesen. Die die fristlose Kündigung rechtfertigende gravierende Pflichtverletzung hat das Gericht in dem kurzzeitigen Entzug der Arbeitszeit gesehen.
Arbeitsgericht Duisburg, Az.: 3 Ca 1336/09