15.02.2010

(967) Umweltzone in Berlin ist rechtmäßig

(jlp). Die Einrichtung der Berliner Umweltzone innerhalb des inneren S-Bahn-Rings ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht in elf parallel liegenden Klageverfahren entschieden. Seit dem 01.01.2008 dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit roter, gelber oder grüner Plakette in die vom inneren S-Bahn-Ring begrenzte Umweltzone einfahren, ab dem 01.01.2010 sogar nur noch solche mit grüner Plakette. Die ergriffenen Maßnahmen sind verhältnismäßig, da sie grundsätzlich geeignet sind, eine Reduzierung von Schadstoffen zu bewirken.

Verwaltungsgericht Berlin, Az.: VG 11 A 295/08 bis 303/08 (n. rk.)