15.04.2010

(980) Alleinhaftung eines Linksabbiegers

(jlp). Auf einer Bundesstraße auf gerader Strecke kam es zu einem Unfall, in dem ein vor einem Lkw fahrender Pkw nach links in einen Waldweg abbiegen wollte und hierbei mit einem Pkw, der den Lkw überholte, kollidierte. Das Oberlandesgericht musste über die Schadensverteilung entscheiden und kam zu dem Urteil, dass ein abbiegender Kfz-Führer in der Regel alleine haftet. Kommt es zwischen einem nach links abbiegenden Kraftfahrer und einem überholenden Fahrzeug zum Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der nach links abbiegende Kfz-Führer die ihm obliegende Sorgfalt verletzt hat. In einem solchen Fall tritt die Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück. Der abbiegende Kfz-Führer hat zudem nicht angegeben, mit welcher Ausgangsgeschwindigkeit gefahren wurde, wie viele Meter er vor dem Feldweg auf welche Geschwindigkeit abgebremst hat, wie viel Zeit zwischen Setzen des Blinkers und Abbiegen lag und in welcher Entfernung sich der Lkw hierzu befand.

Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 6 U 106/08