EDITORIAL: Maßnahmen gegen den Fahrermangel
Liebe Leserinnen und Leser,
laut Pressemitteilung des BMDV vom 22. Mai 2024 (siehe auch Newsletter Nr. 463) will die Bundesregierung durch Erleichterungen bei der Anwerbung ausländischer Fahrer und beim Berufszugang dem Mangel an Berufskraftfahrern entgegenwirken. Unter anderem sollen 12 von 35 Stunden einer Weiterbildung nach § 4 BkrFQV als reine E-Learning-Veranstaltung durchgeführt werden dürfen. Für die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation sollen außer Deutsch acht Fremdsprachen, darunter Türkisch, Hocharabisch und Ukrainisch, eingeführt werden. Derzeit ist allerdings noch unklar, ob und wann die Vorhaben des BMDV im Gesetzblatt stehen werden.
Interessant dürfte dabei werden, wie schnell die IHK fremdsprachige Prüfungen anbieten kann. Spannend wird auch sein: Sind diese Maßnahmen geeignet, mehr Berufskraftfahrer hervorzubringen? Und wenn ja, wären Qualitätsverluste zu erwarten? Genügt es im Alltag eines Lkw- oder Busfahrers, nur karge Kenntnisse der deutschen Sprache zu besitzen?
Das BMDV-Papier enthält auch Erleichterungen für nach Deutschland geflüchtete Ukrainer. Das ergibt Sinn. Die künftige „Ukraineverordnung“ erlaubt – begrenzt auf die Dauer des Schutzstatus und nach Absolvieren einer Schulung und einer Prüfung – künftig die Anerkennung ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise. Durch die geplante Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 FeV und die vorgesehene Erweiterung der Fremdsprachen für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi (= Kurdisch) sollen diese Menschen künftig mit weniger Hindernissen Lkw- und Busfahrer werden können.
Nicht zuletzt: Hat sich das BMDV bezüglich digitaler Lernelemente aus der Reformkiste der künftigen FahrschAusbO bedient?
Wir bleiben dran.
Ich grüße Sie sehr freundlich
Ihr
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.
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