Wechsel der Beitragsklasse: Mitgliedschaft im Verband halten
Nach der Aufgabe ihrer Selbstständigkeit wegen Verkaufs der Fahrschule und des Wechsels in ein Angestelltenverhältnis oder in den Ruhestand kündigen manche Kolleginnen und Kollegen ihre langjährige Mitgliedschaft im Fahrlehrerverband. Doch oft böte der Wechsel in eine andere Beitragsklasse eine günstige Alternative, weiterhin die Vorteile der Verbandszugehörigkeit nutzen zu können.
Immer weniger Fahrschulen, dafür aber größere – der Trend ist deutlich: Wenn kleinere Fahrschulen keinen Nachfolger finden, werden sie geschlossen oder an größere Fahrschulen verkauft, von denen sie dann als Zweigstelle betrieben werden.
Ehemaliger Inhaber wechselt ins Angestelltenverhältnis
In vielen dieser Fälle verabschiedet sich der ehemalige Inhaber/die ehemalige Inhaberin nicht ganz aus dem Beruf, sondern arbeitet als angestellte/r Fahrlehrer/-in weiter.
Und die Mitgliedschaft im Fahrlehrerverband?
Als Folge der Aufgabe der Selbstständigkeit wird von bisherigen Inhabern/-innen oft kurzerhand die Mitgliedschaft gekündigt. Das spart zwar den Beitrag als Inhaber/-in, zugleich aber entfällt die Teilhabe an den umfangreichen Dienstleistungen und Informationen, die der Verband seinen Mitgliedern bietet.
Wechsel in die Beitragsklasse „angestellt“
Wer nicht mehr im Besitz einer Fahrschulerlaubnis und im Angestelltenverhältnis tätig ist, kann problemlos zur nächsten Beitragsfälligkeit in die Beitragsklasse „angestellt“ wechseln. Der Mitgliedsbeitrag für Angestellte wurde von der Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. am 13. April 2024 in Pforzheim auf 120 € pro Jahr gesenkt. Somit können ehemalige Inhaber/-innen für gerade mal 10 € monatlich Verbandsmitglied bleiben. Damit ist man immer auf dem aktuellen Stand der fachlichen und rechtlichen Entwicklungen des Fahrlehrerwesens. Und als vollwertiges Verbandsmitglied erhält man weiterhin die FahrSchulPraxis und bekommt zeitnah Auskunft, Rat und Hilfe zu allen Fragen und Problemen, die sich aus der Tätigkeit als Fahrlehrer/-in ergeben können. Last, but not least bleibt man Mitglied der Community, der in Baden-Württemberg sehr angesehenen Berufsvertretung.
Beitragsklasse „Nicht mehr tätig“
Noch günstiger wird der Beitrag für die Kolleginnen und Kollegen, die nicht mehr als Fahrlehrer/-in tätig sind, aber den Kontakt zu „ihrem“ Berufsstand erhalten wollen und weiterhin mit aktuellen Brancheninformationen versorgt werden möchten. Sie bezahlen nur 90 € pro Jahr oder 7,50 € monatlich.
Problemlose Änderung der Beitragsklasse
Warum also nach Aufgabe der Selbstständigkeit statt Kündigung nicht einfach über eine Änderung der Beitragsklasse nachdenken? Eine kurze E-Mail an den Verband unter hotline@flvbw.de genügt.
Jennifer Spazier
Zum Inhalt der FahrSchulPraxis Ausgabe September 2024...