
UPDATE: Führerschein - sein ersehntes Dokument / Cannabis und Straßenverkehr
Führerschein - sein ersehntes Dokument
Das Wort Führerschein spricht der 19-jährige Afrikaner aus Guinea-Bissau fehler- und akzentfrei aus. Ich nenne ihn Alim. Alims Weg in den Südwesten Deutschlands war beschwerlich, aber vor allem gefährlich. Im Alter von 15 Jahren muss dem intelligenten Jungen bewusst geworden sein, dass ihm sein Heimatland und seine Familie keine Aussicht auf ein menschenwürdiges Vorwärtskommen bieten. Guinea-Bissau ist eines der ärmsten Länder der Welt und wird seit seiner Unabhängigkeit von Portugal im Jahr 1973 miserabel regiert. Es verfügt kaum über Industrie und wurde in der Vergangenheit durch Kriege und Militärputsche geschwächt. Der 15-jährige Alim beschloss eines Tages, bei Nacht und Nebel sein Elternhaus ohne Abschied zu verlassen und sein Glück in Europa zu suchen. Mit sehr geringem Gepäck und noch weniger Geld machte er sich zu Fuß nach dem Senegal auf. An der dortigen Atlantikküste, so glaubte er zu wissen, böten sich günstige Möglichkeiten zur Überquerung des Atlantiks nach Spanien. Weil er nicht die Mittel hatte, einen Schleuser zu bezahlen, schlich er sich mitten in der Nacht auf ein schon mit Flüchtlingen vollbesetztes Boot und versteckte sich. Als das Boot den Atlantik halb überquert hatte, wurde er entdeckt. Die erste Reaktion des „Kapitäns“ war es, den Kerl über Bord zu werfen. Dagegen sprachen sich die anderen Bootsinsassen aus. Der „Kapitän“, von dem Alim heute sagt, „er war doch ein Mensch“, gab nach. Als Spanien erreicht war, nahm die Grenzpolizei alle Insassen fest. Schon nach wenigen Tagen floh Alim zu Fuß in Richtung Osten. Irgendwann überquerte er die Grenze nach Frankreich und später auch die nach Deutschland. Schließlich landete er im Raum Stuttgart, wo er für immer bleiben will. Inzwischen ist er 1,85 m groß und offizieller Azubi in einem Betrieb des Fliesenhandwerks. Sein Chef schätzt Alims Lerneifer, seinen Fleiß und seine Zuverlässigkeit. Sein nächstes Ziel ist der Erwerb des Führerscheins. Er arbeitet beharrlich daran, die theoretische Prüfung auf Deutsch ablegen zu können. Denn für seine Muttersprache, Guineabissauisches Kreol, gibt es keine Lern- und auch keine Prüfungsunterlagen. Autofahren fasziniert ihn. Aber, und das ist beachtlich, an eine Fahrschule will er sich erst wenden, wenn er gut genug Deutsch kann, den theoretischen Unterricht zu verstehen. So sieht nach meinem Dafürhalten gute Integration aus. Noch hat Alim in Deutschland nur ein zeitlich begrenztes Aufenthaltsrecht. Seine illegale Einreise ist ihm noch nicht verziehen. Und das ist prinzipiell auch richtig so. Aber so einen abschieben, ihn sozusagen remigrieren, wie es die äußerste Rechte pauschal vorhat? Nein, und nochmals nein, denn diese wahre Geschichte und ihr Protagonist haben das Recht auf einen würdevollen Abschluss. GLH
Cannabis und Straßenverkehr
Das Gesetz über die Freigabe des Konsums von Cannabis (CanG) vom 27. März 2024, das im Wesentlichen schon am 1. April 2024 in Kraft trat, traf in der Fahrlehrerschaft auf breite Ablehnung. Das von Bundesgesundheitsminister Lauterbach hochgelobte Gesetz birgt nach Auffassung zahlreicher Verkehrsexperten in mehrfacher Hinsicht Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr. Harsche Kritik findet vor allem der Grenzwert von 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol im Blutserum für Führende von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr (§ 24a Absatz 1a StVG). Der Arbeitskreis I des Deutschen Verkehrsgerichtstags 2025 hat die Thematik aufgegriffen und dem Gesetzgeber in 7 Punkten mit Dringlichkeit wichtige Änderungen und Ergänzungen empfohlen. Die Empfehlungen sind ab Seite 156 dieser Ausgabe der FahrSchulPraxis nachzulesen. GLH