
UPDATE: Virtuelles Geld
Virtuelles Geld
Der Steuerbescheid ist eingegangen, eine Nachzahlung für das erfolgreiche abgelaufene Jahr ist nicht fällig, im Gegenteil: Der Fiskus muss einen Batzen von den zu viel bezahlten Vorauszahlungen erstatten. Der Kleinunternehmer macht Kassensturz und sieht rd. 30.000 €, die er momentan als Betriebskapital nicht benötigt. Diese Summe will er für kurze Zeit gewinnbringend anlegen. Doch seine Bank bietet ihm für das sog. Tagesgeld zu wenig Zins an. Deshalb fallen ihm spontan die immer mehr Furore machenden Kryptowährungen als vielleicht rentablere Anlageform ein. Krypto ist eine Vorsilbe aus dem Altgriechischen und bedeutet geheim oder versteckt. Kryptowährungen sind virtuelle, digitale Währungen. Davon gibt es weltweit mehrere, eine der ältesten und bekanntesten ist der Bitcoin (BTC). Die Kryptowährungen beruhen auf dem privaten gegenseitigen Versprechen der Teilnehmer, den Wert der Kryptowährung zu erhalten und zu steigern. Die Einheiten von Kryptowährungen werden mit aufwendiger Computertechnik erzeugt, die vielschichtige mathematische Aufgaben löst (Fachjargon: Schürfen). Für den Kauf und Verkauf von Einheiten einer Kryptowährung bieten sich im Internet Portale (Broker) an. Wer hier investieren will, hat es nicht schwer und muss auch kein ausgefuchster User digitaler Endgeräte sein.
Für Kryptowährungen gelten in den einzelnen Staaten dieser Welt entweder gar keine Regelungen oder nur sehr vage; Kryptowährungen werden jedenfalls nicht von einer Zentralbank gesteuert. Lediglich die Volksrepublik China fährt hier einen etwas schärferen Kurs. In der EU gibt es lediglich für sog. Stablecoin Emittenten seit 30. Dezember 2024 qua EU-Verordnung MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) klare Regeln.
Der Stablecoin gewährleistet Deckung durch Vermögenswerte und Bankeinlagen und distanziert sich damit von Kryptowährungen. Stablecoin Emittenten benötigen eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde, müssen Whitepapers, das sind hochwertige, nachvollziehbare Informationen zum Geschäftsmodell, bereitstellen und beim Rücktausch den Kapitalwert gewährleisten.
Hingegen sind Kryptowährungen im Grunde private Geldmärkte ohne die für Banken geltenden Vorschriften und Grenzen. Für erworbene Coins gibt es weder Zins noch Garantie für das eingesetzte Kapital; das Risiko dafür liegt allein beim Teilnehmer. In der jüngeren Vergangenheit wurde immer wieder über sagenhafte Gewinne und nicht weniger spektakuläre Verluste berichtetet. Als am 3. Januar 2009 der erste Bitcoin geschürft worden war, kostete er 0 Dollar, am 1. September 2025 wurde sein Wert mit 93.279,77 € angegeben. In der Zwischenzeit schlugen Kursschwankungen mehrfach gewaltig zu. Im Januar 2021 stieg der Bitcoin auf über 40.000 $, am 12. April 2021 waren es sogar 63.000 $. Doch im Sommer 2021 fiel der Bitcoin auf 29.795 $ oder um 47 %. Damit hätte der Kleinanleger von 30.000 € einen schweren Verlust erlitten. Auf Prognosen für Kryptowährungen sollte man nicht setzen, sie fallen oft sehr unterschiedlich aus. Freilich, wer schon mit hohem Einsatz investiert ist, wird die à la longue positive Entwicklung hervorheben. Es gibt aber auch Vorhersagen, die den kollektiven Zusammenbruch der Kryptowährungen für wahrscheinlich halten.
Fazit: Kleinanlegern sollte eine Anlage in Kryptowährung nicht empfohlen werden. Für diese Gruppe, die auf ihr Geld besonders achten muss, gibt es in den nur auf Vertrauen basierenden „Privatwährungen“ keine Sicherheit. Auch die Herausgabe des $TRUMP Meme-Coins am 17. Januar 2025 spricht nicht für die Sicherheit von Anlagen in einer Kryptowährung. GLH


