15.09.2026

(2689) Schaden am Auto in der Waschstraße

Der Fall   Der Eigentümer eines Porsches verlangte vom Betreiber einer Waschstraße im Landkreis Bad Dürkheim rund 10.000 € Schadenersatz. Während des Waschvorgangs war sein Fahrzeug aus der Führung gesprungen und gegen einen Begrenzungspfosten gestoßen. Er machte entweder einen technischen Defekt der Anlage oder eine fehlerhafte Einweisung durch die Mitarbeiter des Waschparks verantwortlich, was der Betreiber aber abstritt. Das Landgericht hat zur Klärung des Unfallhergangs einen Sachverständigen angehört und mehrere Zeugen vernommen. Danach ließ sich weder ein technischer Mangel der Waschstraße noch ein Fehler der Mitarbeiter feststellen. Offenbar war das Fahrzeug infolge einer Lenkbewegung während des Waschvorgangs aus der Spur geraten.

Das Urteil   Die Kammer folgte der Einschätzung des Sachverständigen. Danach war dem Betreiber eine Pflichtverletzung nicht nachzuweisen. Die Klage blieb deshalb ohne Erfolg. Da dem Kunden es nicht gelungen ist einen Fehler seitens der Waschstraße festzustellen, wurde die Klage abgewiesen Der Kunde muss seinen Schaden selbst tragen. Die Richterin hat in ihrer Begründung auf die Unterschiede der Beweislast zwischen einer Waschstraße und einer sogenannten Portalwaschanlage hingewiesen. In einer Waschstraße bleibt der Fahrer im Fahrzeug sitzen und kann so auf den Ablauf des Waschvorgangs störend Einfluss nehmen. Reagiert er falsch, indem er zum Beispiel das Fahrzeug abbremst oder eine Lenkbewegung macht, kann das Auto aus der Spur springen. Anders ist es dagegen in einer Portalwaschanlage, wo die Reinigung völlig automatisiert und ohne Zutun des Kunden abläuft, nachdem er sein Auto abgestellt hat. Bei Portalwaschanlagen sehen die Gerichte den Betreiber in der Pflicht, darzulegen und zu beweisen, dass seine Anlage fehlerfrei funktioniert hat, nicht jedoch bei Waschstraßen.
Das Urteil ist rechtskräftig.

Quellen: Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 07.04.2026

© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2026; ra-online (pm/pt); Textbearbeitung GLH