(2690) Cannabiskonsum und Fahrtüchtigkeit
Der Fall Trotz Legalisierung kann starker Cannabiskonsum zu Zweifeln an der Fahreignung führen. Das bekam jüngst ein Pkw-Fahrer zu spüren. Bei einer Verkehrskontrolle wurden in seinem Blut hohe THC-Werte festgestellt. Zur Klärung der hierdurch entstandenen Zweifel an der Fahreignung gab die Straßenverkehrsbehörde dem Fahrer auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, entzog sie ihm die Fahrerlaubnis.
Der Fahrer klagte mit Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Das Urteil Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat den Eilantrag des Fahrers zurückgewiesen. Die Gutachtenaufforderung sei rechtmäßig. Die Zweifel an seiner Fahreignung seien begründet. Trotz der zwischenzeitlichen Legalisierung sei die Fahreignung bei jemandem zu verneinen, der Cannabis missbräuchlich konsumiere. Werde ein Fahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt und deuteten hohe THC-Werte im Blut auf einen hochfrequenten oder chronischen Konsum hin, sei davon auszugehen, dass der Fahrer nicht in der Lage sei, zwischen der Teilnahme am Straßenverkehr und dem Cannabiskonsum sicher zu trennen. Keine Rolle spiele, ob Cannabis ärztlich verordnet sei. Denn dies sage nichts über die Fahreignung aus. Hohe THC-Werte im Blut deuten auf einen hochfrequenten oder chronischen Konsum hin. Werden bei einem Verkehrsteilnehmer hohe THC-Werte gemessen, die auf einen hochfrequenten oder chronischen Cannabiskonsum hindeuten, bestehen Zweifel an der Fahreignung. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Quellen: Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.07.2026;
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