30.07.2023© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli 2023, Seite 394

UPDATE: Handy nur "umgelagert" / Unfallstatistik 1. Quartal 2023

Handy nur „umgelagert”

Nach Einschätzung von Experten werden 50 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden von abgelenkten Fahrern verursacht. Schon längst sind als „Haupttäter“ die Benutzer von Handys bekannt. Die Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen § 23 Absatz 1a summieren sich jährlich bundesweit auf fast eine Million. Die Bestimmung verbietet unter anderem das Aufnehmen und das Halten des Geräts durch den Fahrzeugführer während der Fahrt.

 

Im Herbst 2022 wurde ein Autofahrer beim Hantieren eines Handys ertappt und dafür vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen zu einer Geldbuße von 250 Euro verurteilt. Dagegen legte der Fahrer Rechtsbeschwerde ein. Er gab an, zum Zeitpunkt der von der Polizei getroffenen Feststellung über die Freisprechanlage telefoniert zu haben. Dabei habe er das Mobiltelefon nur in die Hand genommen, um es an einen anderen Platz zu legen. Zum Telefonieren habe er es nicht benutzt.

 

Normal denkenden Menschen mag die Einlassung des Autofahrers wie eine raffiniert erdachte Ausrede vorkommen. Nicht so dem Oberlandesgericht Karlsruhe: Es hob das angefochtene Urteil mit Beschluss vom 18.04.2023, Az. 1 ORbs 33 Ss 151/23, auf und verwies den Fall zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Villingen-Schwenningen zurück. Der Beschluss des OLG Karlsruhe folgt dem anderer Oberlandesgerichte (OLG Celle, Beschl. v. 07.02.2019 – 3 Ss (OWi) 8/19, OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.02.2019 – (2 Z) 53 Ss (OWi) 50/19 und OLG Stuttgart Beschl. v. 03.01.2019 – 2 Rb 24 Ss 1269/18), die das bloße „Umlagern“ eines Handys ohne funktionelle Benutzung ebenfalls nicht vom Wortlaut des § 23 Absatz 1a Nr. 1 gedeckt sahen. Der Bundesgerichtshof wird in dieser Causa nicht tätig werden, weil die Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe nicht von der einer früheren Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abweicht. Solche Rechtsbeschwerden sollen u. a. der Fortbildung des Rechts dienen, weshalb der Verordnungsgeber hier wohl nachjustieren muss.

 

Die Zurückverweisung an das Amtsgericht bedeutet aber nicht, dass für den Autofahrer das Gröbste erledigt ist. Denn das Amtsgericht muss erneut prüfen, ob das Halten des Mobilfunkgeräts entsprechend seiner Einlassung tatsächlich in keinem Zusammenhang mit dessen Nutzung stand, er es also tatsächlich nur umlagern wollte.

Quelle: Ra-online/GLH

 

Unfallstatistik 1. Quartal 2023

Die Straßenverkehrsunfallstatistik des Bundesamtes für Statistik (DESTATIS) erfasst alle von der Polizei aufgenommenen Unfälle, bei denen auf öffentlichen Straßen und Plätzen Personenschaden oder Sachschaden entstanden ist. Die monatlichen Daten über Verkehrstote und Verletzte veröffentlicht das Amt regelmäßig in Pressemitteilungen. Aktuell liegt hierzu die Pressemitteilung vom 24. Mai 2023 vor. Danach erfasste die Polizei in den ersten drei Monaten des Jahres 2023 insgesamt rund 573.000 Straßenverkehrsunfälle und damit knapp 7 Prozent oder 35.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Bei gut 54.000 Unfällen wurden Menschen verletzt oder getötet, das entspricht in etwa der Zahl aus dem Vorjahreszeitraum 2022. Von Januar bis März 2023 wurden 530 Menschen im Straßenverkehr getötet und knapp 69.000 verletzt. Das waren 28 Getötete mehr als im Vorjahreszeitraum. Dagegen blieb die Zahl der Verletzten in etwa gleich. Die Zahl der Unfälle, bei denen es bei Sachschaden blieb, stieg um 7 Prozent oder knapp 36.000 auf rund 519.000.

Quelle: DESTATIS/GLH


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